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BFH, 28.09.1967 - V R 103/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sonstige Leistung - Auftreten unter seinem Namen - Gestattung - Leistungsaustausch - Handlung unter fremdem Namen - Nebenleistung - Überlassung seines Namens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 310
- BStBl II 1968, 108
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 15.07.1987 - X R 19/80
1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen …
Ist einem Unternehmer gestattet worden, unter fremdem Namen aufzutreten, sind die getätigten Umsätze ihm zuzurechnen (Anschluß an BFH-Urteil vom 28. September 1967 V R 103/66, BFHE 90, 310, BStBl II 1968, 108).Wer, wie der Kläger, Umsätze unter fremdem Namen tätigt, erbringt eigene Umsätze (BFH-Urteil vom 28. September 1967 V R 103/66, BFHE 90, 310, BStBl II 1968, 108).
- BFH, 26.10.1992 - V B 54/92
Leistender im umsatzsteuerrechtlichen Sinne
Soweit sich der Kläger auf die BFH-Urteile vom 28. September 1967 V R 103/66 (BFHE 90, 310, BStBl II 1968, 108) und vom 15. Juli 1987 X R 19/80 (BFHE 150, 459, BStBl II 1987, 746) beruft, wird Divergenz nicht in einer dem § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Form gerügt.